Recht
Der Widerrufsbutton ist seit Juni Pflicht
Seit dem 19.06.2026 braucht jeder Shop mit Fernabsatzverträgen einen eigenen Widerrufsbutton. Was das konkret heißt und wo die Fallstricke liegen.
22. Juli 2026 · Lesezeit 1 Minuten
Seit dem 19. Juni 2026 verlangt der Gesetzgeber einen gut sichtbaren, eigenständigen Widerrufsbutton auf jeder Bestellseite mit Fernabsatzvertrag — ein Link in der Fußzeile reicht seither nicht mehr.
Für bestehende Shops heißt das: Checkout-Template einmal anfassen, Button-Text und Ziel-URL sauber verlinken, und den Ablauf einmal selbst durchklicken. Der Aufwand ist überschaubar, das Risiko bei Nichtbeachtung ist es nicht.
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